Bewerbung und Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen zur Aufnahme an einer Fachschule für Heilerziehungspflege in Schleswig-Holstein:
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Schulische Aufnahmevoraussetzung
- ein mittlerer Schulabschluss oder
- ein diesem gleichwertiger (ggf. auch im Ausland erworbener) Schulabschluss
- in besonderen Fällen (z.B. Pflegeausbildung mit Abschluss mind. 3.0) auch Aufnahme mit Hauptschulabschluss 3.0
- ausländische Schulabschlüsse, auch aus dem EU-Raum, müssen vor der Bewerbung dem Ministerium zur Anerkennung vorgelegt werden: nur ministeriell anerkannte Abschlüsse können von der Fachschule berücksichtigt werden
- wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 vorzulegen.
Zusätzlich gibt es
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Berufliche Aufnahmevoraussetzungen
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (SPA/PFA) oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufstätigkeit oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 150 Std. oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit (incl. Praktikum, FSJ etc.) von drei Jahren.
Abweichend davon ist die Aufnahme möglich bei
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Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife
- sowie einem einschlägigen Praktikum im Umfang von mindestens 150 Std
- oder einer einschlägigen Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 150 Std.
- Studienvorleistungen, die dem Ausbildungsziel dienen, werden anerkannt
Die nachzuweisenden Zeiten der Berufstätigkeit und des Praktikums sind in Vollzeit abzuleisten. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
„Einschlägig“ bedeutet hier: die im Rahmen der Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen haben eine Bedeutung für das Arbeitsfeld Heilerziehungspflege. In der Regel werden „einschlägige“ Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern erworben, in denen Heilerziehungspfleger*innen arbeiten können.
Kindererziehungszeiten oder die Betreuung von Kindern in Tagespflege stellen keine einschlägige Berufstätigkeit dar.
Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern direkt bei uns.
Bewerbung
Sie können sich gern jederzeit für die Aufnahme bewerben. Jeweils im 2. Schulhalbjahr (ca. ab Februar) laden wir Bewerber*innen, die die Aufnahmekriterien erfüllen, zu einem persönlichen Gespräch ein. Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist in jedem Fall, dass sie sich einen Praxisplatz gesucht haben.
Hierzu können Sie mit einer Einrichtung Ihrer Wahl direkt Kontakt aufnehmen: eine Liste der mit uns aktuell kooperierenden Institutionen finden Sie hier:
Bei Bedarf sind wir bei der Vermittlung gern behilflich. Wenn Sie in einer anderen speziellen Einrichtung Ihre Praxiszeit absolvieren möchten, wäre das zuvor mit der Fachschule abzuklären.