Bewerbung und Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen zur Aufnahme an einer Fachschule für Heilerziehungspflege in Schleswig-Holstein:

  1. Schulische Aufnahmevoraussetzung

  • ein mittlerer Schulabschluss oder
  • ein diesem gleichwertiger (ggf. auch im Ausland erworbener) Schulabschluss
  • in besonderen Fällen (z.B. Pflegeausbildung mit Abschluss mind. 3.0) auch Aufnahme mit Hauptschulabschluss 3.0
  • ausländische Schulabschlüsse, auch aus dem EU-Raum, müssen vor der Bewerbung dem Ministerium zur Anerkennung vorgelegt werden: nur ministeriell anerkannte Abschlüsse können von der Fachschule berücksichtigt werden
  • wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 vorzulegen.

Zusätzlich gibt es

  1. Berufliche Aufnahmevoraussetzungen

  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (SPA/PFA) oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine einschlägige Berufstätigkeit oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 150 Std. oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit (incl. Praktikum, FSJ etc.) von drei Jahren.

Abweichend davon ist die Aufnahme möglich bei

  1. Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife

  • sowie einem einschlägigen Praktikum im Umfang von mindestens 150 Std
  • oder einer einschlägigen Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 150 Std.
  • Studienvorleistungen, die dem Ausbildungsziel dienen, werden anerkannt

Die nachzuweisenden Zeiten der Berufstätigkeit und des Praktikums sind in Vollzeit abzuleisten. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

„Einschlägig“ bedeutet hier: die im Rahmen der Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen haben eine Bedeutung für das Arbeitsfeld Heilerziehungspflege. In der Regel werden „einschlägige“ Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern erworben, in denen Heilerziehungspfleger*innen arbeiten können.

Kindererziehungszeiten oder die Betreuung von Kindern in Tagespflege stellen keine einschlägige Berufstätigkeit dar.

Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern direkt bei uns.

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