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EINGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BESUCH DER FACHSCHULE SIND:
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• ein mindestens mittlerer Bildungsabschluss (schulische Voraussetzung - immer notwendig) und
• ein zweijähriges einschlägiges Vorpraktikum (berufliche Voraussetzung), das sich bei vorliegender
• Fachhochschulreife oder abgeschlossener Berufsausbildung auf ein Jahr verkürzt
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Eine einschlägige Berufsausbildung kann ebenfalls als berufliche Voraussetzung gewertet werden.
Auch eine einschlägige berufliche Erfahrung von mindestens 5 Jahren (sogar in privaten Konstellationen, etwa als familiäre Betreuung) kann der Bedingung genügen. Diese Fälle bedürfen einer Einzelfallprüfung.
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Einer solchen ministeriellen Prüfung unterliegen auch ausländische Schulabschlüsse, Erstinformation HIER
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Bewerbungen richten Sie bitte direkt an einen der mit der Fachschule kooperierenden Kernpraxisorte,
die auf der linken Seite anwählbar und überdies unter KONTAKT mit ihren Anschriften aufgelistet sind.
In der Regel werden Interessierte zu einer Hospitation am zukünftigen Praxisplatz eingeladen.
Ein anschließendes persönliches Vorstellungsgespräch schließt das gegenseitige Kennenlernen ab.
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Die Tätigkeit in einer kooperierenden Praxisstelle ist Voraussetzung für den Fachschulbesuch.
Die Erfüllung der oben genannten Eingangsvoraussetzungen wird von der Schulleitung geprüft.
Unsere Einrichtungen bieten auch Plätze für das Vorpraktikum an und beraten individuell.
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